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Auszug aktuell gelöster Fälle der Detektei-Kohler (Stand 01/10)

Die  Richtigkeiten der hier genannten, von der Detektei-Kohler aufgeklärten Fälle, können u.a. durch Unterlagen, Zeitungsberichte etc. nachgewiesen werden.


Fall 1 (Kreditkarten-Betrüger)

 

  

Die Detektei wurde von einem Forderungs-Institut beauftragt, Ermittlungen gegen eine Person anzustellen, welche seit mehreren Monaten in Baden-Württemberg unberechtigt mit gestohlenen und  gefälschten Kreditkarten Straftaten begeht !

Mehrere Versuche der Behörden, die gesuchte Person zu ermitteln, schlugen nach Sachlage fehl, die Person konnte nicht aufgefunden werden !

Mittels Erstellung eines Täterprofils, Studierung des Handlungsvorgehens des Täters, Zeugenbefragungen und wochenlanger Observation, konnte der aktuelle Aufenthaltsort  des Täters ermittelt werden !

Die Informationen wurden dem Auftraggeber und der Polizei sofort bekanntgegeben.

Die Polizei konnte den Täter kurze Zeit später festnehmen und die gefälschten Kreditkarten beschlagnahmen !

 

Fall 2  ("Fremdgehen")

 

Der Ehemann einer Auftraggeberin kam zu unregelmäßigen Zeiten von seiner Arbeit nach Hause.  Weiterhin fand die Auftraggeberin in seiner Jackentasche einen Notizzettel mit weiblicher Handschrift ( Nennung eines Straßennamens )!

Die Detektei ermittelte, daß der Ehemann seine Firma immer pünktlich verließ ! Zwischen Verlassen seiner Arbeitsörtlichkeit und dem Eintreffen bei seiner Ehefrau lagen zw. 2 und 5 Stunden !

Weitergehende Ermittlungen ergaben, daß der Straßenname in der Stadt nicht existent war ! 

Eine Umkreissuche erbrachte 2 mögliche Straßen im Umkreis von 50 km ! 

Nach Verfolgung des PKW des Ehemannes konnte eine Örtlichkeit ausgeschlossen werden.

Kurze Zeit später wurde der PKW des Ehemannes in der betreffenden Straße festgestellt ! Da die Hausnummer nicht bekannt war, wurde der Straßenverlauf in Höhe des PKW observiert ! Nach 2 Stunden kam der Ehemann aus einem Reihenhaus, stieg in seinen PKW und fuhr nach Hause !

Anschlußermittlungen haben dann ergeben, daß der Ehemann in diesem Haus seit mehreren Wochen eine Geliebte hatte !

 

Fall 3  ("Krankschreibung")

 

Der Inhaber einer mittelständischen Firma konsultierte die Detektei-Kohler, da einer seiner Mitarbeiter seit längerer Zeit krankgeschrieben ist, angeblich wegen schwerer Schmerzen an Knochen und Gelenken !

Aufgrund verschiedener Ermittlungen wurde herausgefunden, daß der Mitarbeiter trotz seiner Krankheit um 7 Uhr in den Bus steigt und Richtung Innenstadt fährt !

Dem Mitarbeiter wurde gefolgt ! Behinderungen durch seine angebliche Krankheit waren augenscheinlich nicht festzustellen. Von der Busendhaltestelle setzte der Mitarbeiter seinen "Fußmarsch" noch 5 Minuten fort, bevor er auf das Gelände einer Firma einbog und dort im Mitarbeitereingang verschwand !

Anschlußermittlungen haben ergeben, daß der Mitarbeiter seit Wochen, wärend seiner Krankschreibung, für ein Konkurrenzunternehmen tätig war!  Bei diesem Unternehmen mußte er exakt die selben Arbeiten verrichten, wie an seiner eigentlichen Stelle !

Nach Videobeweisführung der Detektei konnte der Mitarbeiter nach einer Gerichtsverhandlung fristlos gekündigt werden.

Die Detekteikosten mußte der Mitarbeiter ebenfalls tragen !

 

Fall 4 (Frau belästigt)

 

Eine jüngere Frau wurde seit 4 Wochen, an verschiedenen Tagen, zu verschiedenen Zeiten, in einer Fußgängerzone von einer männlichen Person mit auffälliger Beschreibung ständig belästigt und beleidigt, einmal sogar schmerzhaft getreten!

Nach Angabe aller Anhaltspunkte durch die Auftraggeberin, konnte die Detektei ein Phantombild erstellen !

Als die Detektei (die Auftraggeberin war zu diesem Zeitpunkt an ihrem Arbeitsplatz) eine Person, auf welche die Beschreibung paßt, an einem Kiosk auf der Fußgängerzone feststellte, wurde per UMTS-fähigem Handy eine Videotelefonieverbindung zur Auftraggeberin hergestellt ! 

Durch das Livevideos konnte die Frau den Mann einwandfrei, auch aufgrund seiner Stimme, identifizieren !

Die Polizei konnte informiert, die Person bis zum Eintreffen der Polizei aufgehalten werden. 

 

Fall 5 (Betrug)

 

Der Inhaber einer Firma in Süddeutschland konsulierte die Detektei-Kohler, da er nach Durchsicht einiger Unterlagen und Hinweisen den konkreten Verdacht hatte, daß ein Außendienstmitarbeiter seine Tätigkeitszeiten und Spesen/Auslagen falsch abrechnet.

Der Außendienstmitarbeiter wurde in der Folgezeit observiert und es wurden Ermittlungen im Umfeld durchgeführt. Hierbei wurden gravierende Differenzen zwischen Tatsächlichkeiten und Angaben des Außendienstmitarbeiters in seinen Abrechnungen und Tätigkeitsberichten festgestellt.

Zurückgerechnet ergab sich für den Inhaber der Firma bereits ein Schaden im fünfstelligen Bereich.

Die Ermittler der Detektei Kohler konnten die Verdachtsmomente des Inhabers erhärten und dem Mitarbeiter die o.g. Straftaten gerichtsverwertbar nachweisen.

Im anschließenden Verfahren vor Gericht, wurde klargestellt, daß der Außendienstmitarbeiter ebenfalls die Detektivkosten tragen muß.

Dem Außendienstmitarbeiter durfte fristlos gekündigt werden.

 

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